Honorar

Selbstverständlich sind anwaltliche Leistungen nicht kostenlos, der rechtzeitige Gang zur Rechtsanwältin bzw. zum Rechtsanwalt Ihres Vertrauens kann Ihnen jedoch im besten Fall weitere, weit höhere Kosten ersparen!

Das Honorar richtet sich nach dem gesetzlichen Rechtsanwaltstarif (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK), kann aber nach individuellen Vereinbarungen variieren. Bereits im Rahmen des Erstgesprächs biete ich Ihnen eine transparente Kosteneinschätzung und Kostenaufklärung, damit Sie wissen, mit welchen Kosten Sie zu rechnen haben.

Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, welche in weiterer Folge möglicherweise die Rechtsanwaltskosten übernimmt, übernehme ich für Sie gerne die Kostendeckungsanfrage.

Es gibt folgende Honorarvereinbarungen


HONORAR NACH TARIF

Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, richtet sich mein Honorar nach dem
Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) oder den Autonomen Honorarkriterien (AHK).
Die Höhe meines Honoraranspruches richtet sich in diesem Fall immer nach der Höhe des jeweiligen Streitwertes. Diese Abrechnungsform ist im Gesetz detailliert geregelt und natürlich auch überprüfbar.


STUNDENHONORAR

In gewissen Fällen ist es zielführender ein Stundenhonorar zu vereinbaren. Es besteht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit einen Stundensatz zu vereinbaren, in dem alle Leistungen inkludiert sind.


PAUSCHALHONORAR

In Fällen, in denen meine anwaltlichen Leistungen abschätzbar sind, kann ein festes Pauschalhonorar verrechnet respektive vereinbart werden. Das gilt beispielsweise für diverse Vertragserrichtungen.


ERSTGESPRÄCH

Im Rahmen eines Erstgespräches kann geklärt werden welche Abrechnungsart in Ihrem Fall die für Sie vorteilhafteste ist. Für den Fall, dass Sie in Ihrem Rechtschutzversicherungsvertrag den Versicherungsbaustein „Beratungsrechtsschutz“ beinhaltet haben, ist das Erstgespräch für sie kostenlos.